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Vertretung gegenüber Finanzbehörden.

Wenn Sie es wünschen führen wir für Sie sämtliche steuerlichen Rechtsbehelfe über den Einspruch, oder sollte dieser nicht fruchten, zur Klage vor Ihrem jeweiligen Finanzgericht des Bundeslandes um Ihr Recht durchzusetzen. Durch unsere Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Peter Dettmar lassen wir im Klageverfahren die verfahrensrechtlichen Abläufe überwachen.

Über die Bescheidprüfung (Abgleich der erklärten Sachverhalte Ihrer Steuererklärung mit dem durch das Finanzamt erstellten Bescheid) haben wir schnell die Informationen für Sie zusammengestellt, mit der wir dann im Falle einer Abweichung die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs beurteilen können.

Weitere Beispiele für unsere Leistungen in diesem Segment:

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren
  • Anhörung
  • Beratende Unterstützung bei der Regulierung von Zahlungsschwierigkeiten, Ratenzahlung, Stundung