- Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen (Gewinnermittlung nach Grundsätzen des HGB, Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG), ggf. mit Anhang
- Einnahme- und Überschußrechnungen (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG)
- Sonderbilanzen
- Ergänzungsbilanzen
- Plausibilitätsbeurteilung
- Bilanzbericht
- „Kennziffern“ nach Wunsch
- Nutzen Sie die Erstellungspflicht des Jahresabschlusses für sich!
- Die Kenntnis Ihrer Zahlen stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber Banken und Geschäftspartnern immens.
- Unsere Kenntnisse der handels- und steuerrechtlichen Gestaltungsspielräume sichern Ihnen ein steueroptimiertes Ergebnis.
- Wir übernehmen die Übermittlung der Daten an das elektronische Unternehmensregister für Sie.
- Wir kümmern uns um E-Bilanz, BilMoG, MicroBilG & Co.
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