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Gewinnermittlungen.

  • Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen (Gewinnermittlung nach Grundsätzen des HGB, Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG), ggf. mit Anhang
  • Einnahme- und Überschußrechnungen (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG)
  • Sonderbilanzen
  • Ergänzungsbilanzen
  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Bilanzbericht
  • „Kennziffern“ nach Wunsch
  • Nutzen Sie die Erstellungspflicht des Jahresabschlusses für sich!
  • Die Kenntnis Ihrer Zahlen stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber Banken und Geschäftspartnern immens.
  • Unsere Kenntnisse der handels- und steuerrechtlichen Gestaltungsspielräume sichern Ihnen ein steueroptimiertes Ergebnis.
  • Wir übernehmen die Übermittlung der Daten an das elektronische Unternehmensregister für Sie.
  • Wir kümmern uns um E-Bilanz, BilMoG, MicroBilG & Co.